Eine von vielen konkreten Maßnahmen, die auf politischer, kollektivvertraglicher und betrieblicher Ebene gesetzt werden müssen
„Unternehmen brauchen die Bestausgebildeten auch im Aufsichtsrat, und die kommen nun mal aus beiden Geschlechtern. Mit der verpflichtenden 30-Prozent-Quote für Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen und Betrieben mit mehr als 1.000 DienstnehmerInnen wird endlich eine unserer zentralen Forderungen erfüllt“, begrüßt Ilse Fetik, Frauenvorsitzende der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen) den Beschluss des Nationalrats. Es gebe so viele hochqualifizierte Frauen, kein einziger Sessel in einem Aufsichtsrat müsse leerbleiben, so Fetik weiter: „Dieses neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Gleichstellung, von dem auch die Wirtschaft profitieren wird – sie braucht die Frauen an der Spitze mehr als die Frauen diese Spitzenjobs.“
Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten börsenorientierter Unternehmen beträgt in Österreich laut dem aktuellen Frauen.Management.Report der AK Wien 16,2 Prozent. „Hier gibt es also noch viel Luft nach oben, mit der verpflichtenden Quote sind wir definitiv auf dem richtigen Weg“, erklärt FSG-Vorsitzender Wolfgang Katzian: „Gleichstellung bleibt auf der Agenda der FSG ganz oben! Der Beschluss ist eine von vielen konkreten Maßnahmen, die auf politischer, kollektivvertraglicher und betrieblicher Ebene gesetzt werden müssen, um Frauen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen und ihnen die bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege zu ermöglichen.“